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Zimmerer im Kreis Freiburg im Breisgau

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Freiburg im Breisgau - Regeln eines reisenden Zimmermann

Zimmerei / Zimmermann Ein Zimmerer auf der Walz, also auf Wanderschaft, hat bestimmte Regeln zu beachten. Es gilt die Vorschrift einen Abstand von 50km zu seinem jeweiligen Heimatort zu halten. Weiterhin darf der Zimmerer weder Hartz4 noch andere staatliche Unterstützungen erhalten. Eine Unterbrechung der Wanderschaft ist nur sehr guten Gründen wegen vorzunehmen, andernfalls gilt dies als Bruch der Tradition. Die Art und Weise sich fortzubewegen ist ebenfalls sehr wichtig, während Trampen noch erlaubt ist, ist ein Reise mit Zug oder gar Flugzeug nicht sehr gerne gesehen. Grundsätzlich sollte sich der Zimmermann auf Reisen an den Grundsatz denken sich immer so in einer Ortschaft zu Verhalten, das ein nachfolgender Zimmerer gerne von den einheimischen Leuten aufgenommen wird. Wer gebunden ist, sei es durch einen festen Wohnsitz, eine Frau oder im schlimmsten Falle Kinder hat, der handelt verantwortungslos und entzieht sich anderen Pflichten. Dies sollte keinesfalls geschehen, da es nicht unbedingt förderlich für die Entwicklung der eigenen Kinder ist, sich um diese mehrere Jahre lang nicht mehr zu kümmern. Es gibt selbstverständlich noch weitere Regeln die ein Zimmerer beachten sollte, weitere Informationen erfährt man am besten von einem ehemals reisenden Zimmermann.