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Zimmerer im Kreis Rottal-Inn

Deutschland » Bayern » Rottal-Inn

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94424 - Arnstorf
84364 - Bad Birnbach
94137 - Bayerbach
84371 - Dachsbergau
Triftern
84378 - Dietersburg
84307 - Eggenfelden
84385 - Egglham
Schachahof
94140 - Ering
84326 - Falkenberg
Rimbach
84140 - Gangkofen
84552 - Geratskirchen
84332 - Hebertsfelden
84381 - Johanniskirchen
84387 - Julbach
84375 - Kirchdorf am Inn
84333 - Malgersdorf
84323 - Massing im Rottal
84335 - Mitterskirchen
84347 - Pfarrkirchen
84389 - Postmünster
84367 - Reut
Tann, Zeilarn
94439 - Roßbach
84337 - Schönau
84359 - Simbach am Inn
94166 - Stubenberg
84339 - Unterdietfurt
84384 - Wittibreut
84329 - Wurmannsquick




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Regeln eines reisenden Zimmermann

Zimmerei / Zimmermann Tipps Ein Zimmerer auf der Walz, also auf Wanderschaft, hat bestimmte Regeln zu beachten. Es gilt die Vorschrift einen Abstand von 50km zu seinem jeweiligen Heimatort zu halten. Weiterhin darf der Zimmerer weder Hartz4 noch andere staatliche Unterstützungen erhalten. Eine Unterbrechung der Wanderschaft ist nur sehr guten Gründen wegen vorzunehmen, andernfalls gilt dies als Bruch der Tradition. Die Art und Weise sich fortzubewegen ist ebenfalls sehr wichtig, während Trampen noch erlaubt ist, ist ein Reise mit Zug oder gar Flugzeug nicht sehr gerne gesehen. Grundsätzlich sollte sich der Zimmermann auf Reisen an den Grundsatz denken sich immer so in einer Ortschaft zu Verhalten, das ein nachfolgender Zimmerer gerne von den einheimischen Leuten aufgenommen wird. Wer gebunden ist, sei es durch einen festen Wohnsitz, eine Frau oder im schlimmsten Falle Kinder hat, der handelt verantwortungslos und entzieht sich anderen Pflichten. Dies sollte keinesfalls geschehen, da es nicht unbedingt förderlich für die Entwicklung der eigenen Kinder ist, sich um diese mehrere Jahre lang nicht mehr zu kümmern. Es gibt selbstverständlich noch weitere Regeln die ein Zimmerer beachten sollte, weitere Informationen erfährt man am besten von einem ehemals reisenden Zimmermann.
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