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Zimmerer im Kreis Groß-Gerau

Deutschland » Hessen » Groß-Gerau

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64584 - Biebesheim am Rhein
65474 - Bischofsheim
64572 - Büttelborn
64579 - Gernsheim
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64546 - Mörfelden-Walldorf
64569 - Nauheim
65479 - Raunheim
64560 - Riedstadt
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64589 - Stockstadt am Rhein
65468 - Trebur




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Zimmerer auf Wanderschaft

Zimmerei / Zimmermann Tipps Wer kennt sich nicht die in schwarzer Tracht gekleideten Handwerker die häufig in Städten, Dörfern oder Wegen gesichtet werden. Zwar ist der Zimmerer nicht der einzige Handwerksberuf, der diese Wanderschaft ermöglicht, jedoch wohl im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung der bekannteste. Die Wanderschaft ist an einige Regeln und eine Art Kodex gebunden. Die Farbe der Tracht kennzeichnet die Art des Handwerks, schwarz steht hierbei für holzverarbeitende Berufe. Bedingte Voraussetzung für die Wanderschaft ist ein Gesellenbrief des betreffenden Handwerks, sowie ein absolut tadelloses und repräsentatives Verhalten des Gesellen. Grundsätzlich gilt es darauf zu achten, dass der Zimmermann immer den kompletten Berufsstand symbolisiert und somit sicherstellt den Ruf seiner Kollegen nicht zu beschmutzen. Er darf sich während der Wanderschaft seinem Heimatkreis auf 50 km Radius nicht nähren. Dies trägt natürlich einige weitere Grundlagen mit sich. Wer einem Zimmermann auf Wanderschaft oder auch auf der Walz sieht, sollte diesen nicht als Tippelbruder bezeichnen. Dieser Ausspruch gilt gemeinhin als Beleidigung in eben jenen Kreisen.
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